Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrung der ÜZM GmbH
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Bedingungen, unter welchen die Übersetzerzentrale München und Landshut GmbH (im Folgenden: ÜZM GmbH) unter dem Namen „Übersetzerzentrale“ und „Dolmetscherzentrale“ Leistungen an ihre Auftraggeber erbringt.“
1. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der ÜZM GmbH und ihren Auftraggebern, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit Erteilung eines Auftrags erklärt sich der jeweilige Auftraggeber ausdrücklich mit der Geltung dieser AGB einverstanden und erkennt an, den Inhalt der AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für ÜZM GmbH nur maßgeblich, wenn dies ausdrücklich und in schriftlicher Form von der ÜZM GmbH vor Vertragsschluss bestätigt wurde.
2. Leistungsumfang
1. Jeder Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig, nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Leistung.
2. Die ÜZM GmbH behält sich vor, die Durchführung eines Auftrags im Einzelfall zurückzuweisen oder abzurechen, wenn strafbare oder gesetzeswidrige Inhalte kommuniziert werden, Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, der Inhalt wegen der Komplexität die Qualifikation zur Verfügung stehenden Fachkräfte übersteigt oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände die Auftragsdurchführung unzumutbar ist.
3. Vertragsschluss
Der Auftraggeber kann die Durchführung eines Übersetzungs- oder Dolmetscherauftrags durch die ÜZM GmbH schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Internetseite der ÜZM GmbH anfragen. Üblicherweise wird die ÜZM GmbH sodann dem Kunden ein Angebot auf einem der vorgenannten Wege unterbreiten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder online annimmt. Dennoch ist die ÜZM GmbH berechtigt, nachträglich von einem Vertrag Abstand zu nehmen, wenn einer der in 2.2 genannten Gründe für eine Zurückweisung des Auftrags gegeben ist. Im Falle der Zurückweisung bestehen zwischen der ÜZM GmbH und dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche.
Sofern nicht abweichend geregelt, sind die Angebote der ÜZM GmbH stets freibleibend und unverbindlich. Die ÜZM GmbH kann den Vertragsschluss von einem schriftlichen Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung oder der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen. Auftraggeber mit Sitz im Ausland haben stets die volle Vergütung vor Auftragsbeginn zu leisten. Der konkrete Auftragsinhalt wird nach dem Vertragsschluss von der ÜZM GmbH gespeichert und dem Auftraggeber auf dessen Nachfrage per E-Mail zugesandt, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat die ÜZM GmbH spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen des Auftrages zu unterrichten (z.B. auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Leistung, Formate, etc.). Ist die Arbeit für den Druck bestimmt, ist ein Korrekturabzug zu bestätigen.
2. Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Auftragsleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vor Auftragsbeginn an die ÜZM GmbH zur Verfügung zu stellen, sodass eine sachgerechte Vorbereitung möglich ist (z.B. besondere Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen Tabellen, Abkürzungen, Fachterminologie, Vorträge, etc).
3. Werden keine besonderen Anforderungen gemäß 4.1 und 4.2 gestellt, erfolgt die Auftragsbearbeitung nach den allgemeinen Maßstäben in 5.1. Für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung von 4.1. und 4.2. durch den Auftraggeber ergeben, übernimmt die ÜZM GmbH keinerlei Haftung.
5. Ausführung des Auftrages und Mängelbeseitigung
1. Die vertraglich vereinbarte Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt (d. h. “nach bestem Wissen und Gewissen”). Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt bzw. gedolmetscht.
2. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von der ÜZM GmbH, sodass auch insoweit keine Haftung übernommen wird.
3. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die ÜZM GmbH (Nacherfüllung). Diese Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des behaupteten Mangels gegenüber der ÜZM GmbH schriftlich und unverzüglich nach Feststellung geltend gemacht werden. Für die Nacherfüllung ist der ÜZM GmbH vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
4. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des fertig gestellten Auftrags an den Auftraggeber bei die ÜZM GmbH zugegangen ist. In diesem Fall gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 BGB). Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Auftraggebern, die keine Unternehmer sind, bleiben unberührt.
5. Im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung oder einer Ersatzleistung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6. Liefertermine und -fristen werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Sollten jedoch Umstände eintreffen, die die ÜZM GmbH nicht zu verantworten hat, ist die ÜZM GmbH für die Nichteinhaltung des Termins bzw. der Frist nicht haftbar zu machen. Beruht die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf höherer Gewalt, behält sich die ÜZM GmbH vor, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Bei nachträglicher Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu vereinbaren.
6. Haftung
1. Die ÜZM GmbH haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe (höchstens Auftragssumme). Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die ÜZM GmbH uneingeschränkt. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein und dann für den typischerweise entstehenden Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind dabei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet die ÜZM GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen der ÜZM GmbH.
2. Eine Haftung der ÜZM GmbH für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
3. Der Höchstbetrag für Schadensansprüche darf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes nicht übersteigen.
4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmtdie die ÜZM GmbH keine Gewährleistung dafür, dass die jeweilige Leistung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist.
7. Berufsgeheimnis
Die ÜZM GmbH verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diesbezüglich keinerlei Informationen an Dritte weiterzugeben.
8. Vergütung und Grundlage der Berechnung des Honorars
1. Die ÜZM GmbH vereinbart mit dem Auftraggeber für Übersetzungen nach Angebotserstellung in der Regel eine Pauschalvergütung oder eine Rahmenvereinbarung bei Groß- und Folgeaufträgen.
2. Erfolgt eine Vereinbarung nach 8.1 nicht, wird der Umfang der Übersetzung anhand der Anzahl von Normzeilen der fertigen Übersetzung bestimmt. Als Normzeile gelten 55 Anschläge (Zeichen + Leerzeichen).
3. Die Vergütung für Dolmetschereinsätze wird nach Stunden, Halb- oder Tagespauschalen, nach Vereinbarung oder nach Zeitaufwand (Stunden und Minuten) abgerechnet.
4. Die ÜZM GmbH hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Diese werden in der Regel und nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber vorher abgestimmt. Die ÜZM GmbH kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet
1. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Übersetzung fällig. Die Berechnung erfolgt zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19%. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf den der ÜZM GmbH angegebenen Zahlungswegen erfolgen.
2. Wurden bezüglich des Honorars bzw. der Abrechnung der Leistung keine Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Dolmetscherzentrale (ÜZM GmbH) getroffen, gelten die Bestimmungen, die im Gesetz zur Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen, Übersetzern sowie Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, JVEG, Abschnitt 3, § 8-14 ) festgesetzt sind. (www.jveg.de)
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1. Die Auftragsarbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ÜZM GmbH. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
2. Die ÜZM GmbH behält sich ihr Urheberrecht vor. Dolmetscherleistungen sind ausschließlich zur Nutzung im Zeitpunkt der jeweiligen Erbringung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur nach gesonderter, vorheriger Vereinbarung und mit Zustimmung der ÜZM GmbH zulässig.
10. Referenz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die ÜZM GmbH ihn nach Abschluss des Auftrags auf der Internetseite von der ÜZM GmbH als Referenz benennt.
11. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine für die ÜZM GmbH tätigen Übersetzer oder Dolmetscher abzuwerben und/oder ohne Zustimmung von der ÜZM GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, an die ÜZM GmbH eine angemessene Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe von 5.001,00 EUR zu leisten.
12. Vorzeitige Vertragsbeendigung
1. Will der Auftraggeber vor der Durchführung eines Übersetzungs- oder Dolmetscherauftrages vom Vertrag zurücktreten, gelten hierfür folgende Bestimmungen:
Der Auftraggeber kann vor Durchführung des Auftrags jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber den Vertrag auf diese Weise zurück, kann die ÜZM GmbH angemessenen Ersatz für die erfolgten Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatz wird in Gestalt einer Pauschale nach folgenden Prozentsätzen des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen ermittelt:
- bei Rücktritt bis 14 Tage vor vertraglich vereinbartem Zeitpunkt der Auftragsdurchführung 25 % des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen,
- bei Rücktritt zwischen 14 Tagen bis 7 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung 50 % des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen,
- bei Rücktritt ab 7 Tagen vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für alle bestellten Einzelleistungen.
Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass ÜZM GMBH im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
1. Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Beginn und bis zur Fertigstellung der Übersetzungs- und Dolmetscherarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der ÜZM GmbH in schriftlicher Form zugeht. Die ÜZM GmbH behält sich das Recht auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes vor. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Regelung zum Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Aufträge, diese AGB und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist der Sitz der ÜZM GmbH in München.
14. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sind sich die Parteien bereits jetzt einig, dass an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine zulässige Regelung tritt, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail und Telefax erfüllt.